Die digitale Amtstafel der Gemeinde Klaus informiert über Kundmachungen, Bekanntmachungen, Beschlüsse, amtliche Termine und wichtige Verlautbarungen.
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Amtstafel
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Feuerverbot in sämtlichen Waldgebieten
Alle vier Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften erlassen eine Waldbrandverordnung, die ab Donnerstag gelten wird. Das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen sind in sämtlichen Waldgebieten sowie in deren Umgebung verboten.
Das Verbot gilt in allen Waldgebieten Vorarlbergs und auch in deren Umgebung – also in allen Bereichen, in denen bei Feuer ein Übergreifen auf einen benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.
Geld- oder Freiheitsstrafe
Neben dem Entzünden von Feuer und Rauchen sind auch sogenannte Zweckfeuer, wie das Verbrennen von Astmaterial auf Alpflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Ästen zum Zwecke der Borkenkäfer-Bekämpfung verboten. Wer die Waldbrandverordnung missachtet, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.
Verhaltensregeln
Das Land ersucht die Bevölkerung neben der Waldbrandverordnung auch folgende Verhaltensregeln einzuhalten:
Kein Feuer in Schilf- und Uferzonen
Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wie Zündhölzer, Zigaretten usw. wegwerfen
Auch außerhalb der von der Waldbrandverordnung erfassten Waldgebiete und Gefährdungsbereiche besonders sorgsam mit offenem Feuer umgehen
Bei Rauchentwicklung oder einem vermuteten (Wald)Brand ist umgehend der Feuerwehr-Notruf 122 zu verständigen.
Verordnung
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet:
§1
Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße in der Zeit vom 13.4.2026 bis zum 8.5.2026 für die Dauer von ca. 1 Arbeitswoche im Bereich Grundstücksnummer 1836 halbseitig gesperrt.
Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
VO Änderung Flächenwidmungsplan
Kundmachung Auflassung Gemeindestraße Kolbengraben
Wassergebühren 2026
Kanalisationsabgabenbeträge 2026
Abfallgebühren 2026
Hundeagbe 2026
Gästetaxe 2026
Verordnungen
Änderungen oder neue Verordnungen der Gemeinde Klaus sind ab dem 01.07.2023 online im Rechtssystem (RIS) des Bundes kundgemacht und hier abrufbar.
- Verordnung Vorrangstraßen Gemeindestraßen
- Abfallgebührenordnung
- Abfallgebuhrenordnung
- Abfuhrordnung
- AushangenundAnschlagenvonDruckwerken
- AusschreibungGemeindevertretungs-undBurgermeisterwahlen2025
- BezugedesBurgermeisters
- Erklärung als Gemeindestraße
- ErrichtungvonAntennenanlagenfurMobilfunk
- Fahrverbot Am Bach Dammweg
- Fahrverbot für Motorfahrräder Verbindungsweg Im Plattner Sägerstraße
- Fahrverbot MS Mühlbachweg
- Fahrverbot Orsankastrasse
- Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
- FestsetzungderBezugeVizeburgermeisterGemeindevorstandGemeindevertretung
- FestsetzungderDienstzeitimGemeindeamt
- FestsetzungderGrundsteuerhebesatze
- Friedhofordnung
- Geh-Radweg Schmalzgasse Mühlbachweg
- Geh-und Radweg Fenkartsbrückle
- Gemeindewasserversorgungsanlage
- Geschwindigkeitsbeschränkung Mühlgasse
- Halte- und Parkverbot Riedstraße
- Halte-Parkverbote Faschingsumzug 2025
- Kanalordnung
- Leistungspramie
- MonatsbezugeBurgermeister
- Park- und Haltveverbot beidseitig Sattelberg
- Parkverbot Bruderhofstraße
- SchutzederoffentlichzuganglichnErholungsflachen
- Verordnung Aufhebung Geh- und Radweg Fenkarts Brückle
- Verordnung Einengung Schmalzgasseneu
- Verordnung Fahrverbot Kothmahd
- Verordnung Fahrverbot Säwiesen
- Verordnung Geh- und Radweg Mühlbachweg
- Verordnung Geh-und Radweg Fremder Wies
- Verordnung Gehweg Römerweg Lurabühel
- Verordnung Gehweg Tschütschgasse
- Verordnung Geschwindigkeitsbeschränkung Tschütschgasse
- Verordnung Gewichtsbeschränkung Erlenstraße
- Verordnung Kanalgebühren
- Verordnung Kinderbetreuungsbeiträge
- Verordnung Parkverbot Riedstraße
- Verordnung Radfahrverbot Lurabühel
- Verordnung über Bezüge des Bürgermeisters
- Verordnung über die Festlegung der Einzugsbereiche 3 + 4
- Verordnung über die Festlegung der Einzugsbereiches des Bauabschnittes 5
- Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereiches 7 für den Schmutzwasserkanal
- Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereiches des Bauabschnittes 8/1
- Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereiches für den Bauabschnitt 7
- Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereiches für den Schmutzwasserkanal BA9 (Plattner)
- Verordnung über die Festlegung des Einzugsbereichs 6
- Verordnung Verkehrsbeschränkung Erlenstraße Klausbachbrücke
- Verordnung verschiedene Gemeindestraßen Vorrangregelung
- Verordnung Vorrang geben Tschütschgasse
- Verordnung Wohnstraße Am Lurabühel
- Wassergebührenverordnung
- Wasserleitungsordnung
Gesetzgebung
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