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Mindestsicherung

Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selbst bestreiten können.

Vor dem Antrag auf Mindestsicherung sind alle anderen Ansprüche, wie Arbeitslosengeld oder Wohnbeihilfe, zu prüfen.

Die Antragsformulare sind beim Sekretariat der Gemeinde Klaus erhältlich.


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