Wer Wohnbeihilfe beantragen will, darf für seine Wohnung höchstens die ortsübliche Miete zahlen.
Seit 2019 gilt die ortsübliche Miete in allen Vorderländer Gemeinden, Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Weiler und Zwischenwasser.
ortsübliche Miete
Die ortsübliche Miete 2023 für 3 oder mehr Zimmerwohnungen bzw. über 60 m2 liegt bei € 12,63 (brutto) pro m2.
Die ortsübliche Miete 2023 für 1-2 Zimmerwohnungen bzw. bis 60 m2 liegt bei € 13,32 (brutto) pro m2.
Die Wohnbeihilfe dient als Unterstützung für Personen, welchen das Einkommen für die Miete oder die Kreditrückzahlung für Wohnraum nicht ausreicht.
Antragsformulare für die Wohnbeihilfe sind im Sekretariat der Gemeinde Klaus oder auf der Webseite des Lands Vorarlberg unter dem Punkt "Wohnbeihilfe – Antrag" erhältlich.
Die ausgefüllten Formulare müssen im Wohnsitzgemeindeamt abgegeben werden.
Die exakte Höhe der Wohnbeihilfe berechnet die Vorarlberger Landesregierung und teilt diese der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller mit.
Vergabe von integrativen Wohnungen
Die Gemeinde Klaus vergibt kostengünstige Wohnungen.
Diese integrativen Wohnungen wurden von der Siedlungsgesellschaften VOGEWOSI in Klaus gebaut und sind für jene Wohnungswerber gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine leistbare Wohnung finden.
Aufgrund der starken Nachfrage können vielfach nur die allerdringendsten Fälle berücksichtigt werden.
Vergabesystem
Alle in Klaus wohnhaften Personen oder die in einem in Klaus ansässigen Betrieb Beschäftigten können sich unter Einhaltung der Aufnahmekriterien um eine integrative Mietwohnung in der Gemeinde Klaus bewerben.
Die Kriterien betreffen vor allem die Einkommenssituation, Mindestaufenthaltsdauer oder Beschäftigungszeiten in Klaus.
Antragstellung
Wohnungswerber müssen bei der Gemeinde Klaus einen Antrag auf Zuteilung einer integrativen Wohnung unter gleichzeitiger Vorlage der entsprechenden Unterlagen stellen.
Der Antrag gliedert sich in die Rubriken Wohnungswerber, derzeitige Unterkunft, Begründung des Wohnungsbedarfs, Wohnungswunsch, Einkünfte, Partner und Mitbewohner.
Punktesystem
Die Vergabe der Punkte basiert auf den Angaben im ausgefüllten Antrag.
Dabei werden nur Angaben, die überprüf- und nachvollziehbar sowie schriftlich nachgewiesen sind, berücksichtigt.
Das sind unter anderem:
Einkommenssituation aller Haushaltsmitglieder
Wohnverhältnisse (Größe, Lage)
drohender Wohnungsverlust durch Räumungsklage
Krankheit, Unfall oder Behinderung
Aufenthaltsdauer in Rankweil und das Datum der Antragstellung
Wie funktioniert die Wohnungsvergabe?
Die Wohnungswerber werden nach den vergebenen Punkten gereiht. Die passende Wohnung wird dem Erstgereihten zugeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer integrativen Wohnung!
Das Antragsformular ist beim Bürgerservice der Gemeinde Klaus erhältlich und abzugeben.