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Ausweise & Dokumente


Geburtsurkunde

Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt.

Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten.

In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen.

Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Kosten: 

  • Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei

  • Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro

  • Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei.

Kontakt:
Gemeinde Röthis
Standesamt

Telefon:
+43 5522 45325

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Meldezettel

Wer ein Haus oder eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn sich der Wohnsitz ändert oder ein Nebenwohnsitz bezogen wird.

Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft kann der Wohnsitz entweder persönlich oder postalisch gemeldet werden. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • ausgefüllter Meldezettel mit Unterschrift des Meldepflichtigen sowie des Unterkunftgebers (z.B. Vermieter)

  • öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen/Nachnamen- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade 

  • bei Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde 

Nach der An-/Ummeldung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung.

Kosten
Es fallen keine Gebühren an.


Personalausweis

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Personalausweis zu verlängern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten

  • Kinder zwischen 2 und 16 Jahren: 26,30 Euro

  • ab 16 Jahren: 61,50 Euro

    Bei Neuausstellung des Personalausweises bitten wir um eine Terminanfrage. Besten Dank!


Reisepass

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig. Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern.

Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde, unabhängig vom Wohnsitz, und nur persönlich gestellt werden.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

Ohne gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Heiratsurkunde (bei Namensänderung aufgrund einer Eheschließung)

  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grads

  • amtlicher Lichtbildausweis oder einen Identitätszeugen

Mit gültigem Reisepass

  • Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Mit abgelaufenem Personalausweis

  • alter Personalausweis

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)


Bei geänderten Personaldaten bzw. Namensänderung

  • alter Reisepass

  • Passbild vom Fotografen (nicht älter als 6 Monate)

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bzw. Bescheid über Namensänderung

  • Staatsbürgerschaftsnachweis


Kosten 

  • Kinder zwischen 2 und 12 Jahren: 30 Euro

  • ab 12 Jahren: 75,90 Euro

    Bei Neuausstellung des Reisepasses bitten wir um eine Terminanfrage. Besten Dank! 


ID Austria

Mit der ID Austria können Sie sich modern, sicher und digital ausweisen und damit verschiedene Amtswege oder

digitale Services von Verwaltung und Wirtschaft online nutzen. Sie ermöglicht die Anmeldung bei der Behörden-App „Digitales Amt“ und die Nutzung verschiedener digitaler Ausweise über die App „eAusweise“.

So erhalten Sie Ihre ID Austria

Österreicher*innen können die ID Austria bei ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, einer Bezirkshauptmannschaft oder einer anderen Registrierungsbehörde aktivieren lassen. Österreicher*innen mit Hauptwohnsitz im Ausland können die Aktivierung bei jeder Bezirkshauptmannschaft vornehmen lassen.

Nutzer*innen einer bisherigen Handy-Signatur können diese eigenständig auf eine ID Austria umstellen. Sie werden bei der nächsten Anmeldung mit der Handy-Signatur automatisch durch einen Online-Umstellungsprozess geführt.

Für Bürger*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Landespolizeidirektion Bregenz für die Registrierung der ID Austria zuständig. Dafür ist eine Terminvereinbarung unter www.polizei.gv.at/vbg/ erforderlich.

Voraussetzungen für die Beantragung/Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion im Gemeindeamt Klaus

  • Hauptwohnsitz in Klaus

  • Österreichische Staatsbürgerschaft

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • gültiger österreichischer Reisepass oder Personalausweis

  • App „Digitales Amt“ in der aktuellen Version auf dem eigenen Smartphone

  • Smartphone mit aktivierter Fingerabdruck- und/oder Gesichtserkennungsfunktion (z. B. Face-ID), Internetzugang und Kamerafunktion

Bei der Ersteinrichtung sind wir Ihnen gerne behilflich. Dazu muss die App „Digitales Amt“ bereits auf Ihrem Smartphone installiert sein. Ein Termin ist erforderlich. Die ID Austria ist nach der Registrierung sofort aktiv und kann direkt genutzt werden. Das aktuelle Passfoto ist nach einigen Tagen im App „eAusweise“ verfügbar.


Praktische Hinweise und Tipps

  • Die Gültigkeitsdauer der ID Austria beträgt 5 Jahre ab Neuregistrierung. Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer ID Austria können Sie online eine Verlängerung / Aktualisierung Ihres Zertifikats durchführen.

  • Sie hatten bereits eine Handy-Signatur: Wandeln Sie Ihre Handy-Signatur beim nächsten Login oder über die App „Digitales Amt“ selbst in eine ID Austria um. Dazu benötigen Sie die Zugangsdaten der Handy-Signatur und die Daten des gültigen Reisepasses/Personalausweises (siehe: Umwandlung).

  • Sie benötigen demnächst einen neuen Reisepass/Personalausweis: Lassen Sie ID-Austria bei der Beantragung des Reisedokuments aktivieren, dann ist nur ein Behördenweg notwendig.

Technische Probleme

Bei rein technischen Problemen mit der App „Digitales Amt“ oder mit dem Smartphone verweisen wir Sie gerne an die Serviceline des Bundesrechenzentrums T+43 1 71123 884466 oder via E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.

Widerruf der ID Austria

Bei Verlust oder aus anderen Gründen ist es möglich, die ID Austria zu widerrufen. Dies kann telefonisch bei der Service-Hotline mit dem Widerrufspasswort oder auch online erfolgen. Beachten Sie dazu die Informationen auf dem Registrierungsblatt, das Sie bei der Neuregistrierung von der Behörde erhalten haben. Der Widerruf der ID Austria ist auch persönlich bei einer Registrierungsbehörde möglich. Dazu ist die Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erforderlich


Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.

Der Staatsbürgerschaftsnachweises kann beim zuständigen Standesamt (Gemeinde Röthis) beantragt werden.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bestätigung der Meldung

  • Geburtsurkunde

  • Amtlicher Lichtbildausweis

Falls vorhanden:

  • Heiratsurkunde

  • Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades

  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern

  • Verleihungsbescheid


Kosten 

  • 22,50 Euro

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist für Kinder bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.

Kontakt
Gemeinde Röthis
Standesamt

Telefon:
+43 5522 45325

E-Mail:
standesamt@roethis.at


Sterbeurkunde

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie bzw. das Bestattungsunternehmen, das in der Regel alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten übernimmt, folgende Dokumente:

  • Lichtbildausweis der beantragenden Person

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen

  • Heiratsurkunde des Verstorbenen

  • evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade

  • Sterbeurkunde bei Verwitweten

  • evtl. Scheidungsurteil

Es ist außerdem möglich, für einen bereits länger zurückliegenden Todesfall eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

Kosten

  • Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei

  • Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro

  • Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro

Kontakt 
Gemeinde Röthis
Standesamt

Telefon:
+43 5522 45325

E-Mail:
standesamt@roethis.at