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Verordnungen



Verordnung über die Festsetzung der Dienstzeit im Gemeindeamt


Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung von Gemeindeorganen

Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung des Vizebürgermeisters, Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sowie Mitglieder von Unterausschüssen


Verordnung über das Halten von Hunden

Verordnung über das Halten von Hunden


Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025


Verordnung über Aushängen und Anschlagen von Druckwerken


Verordnung zum Schutze der öffentlich zugänglichn Erholungsflächen


Verordnung über den Monatsbezug des Bürgermeisters


Verordnung Beiträge Schülerbetreuung, Kindergarten und Kleinkinderbetreuung



Verordnung über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk


Verordnung Leistungsprämie


Verordnung Versorgungsbereich Gemeindewasserversorgungsanlage


Verordnung der Gemeindevertretung Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes


Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 18.03.2024 wird gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet: Das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird für das Grundstück GST-NR. 2081, KG 92111 Klaus gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage erlassen.