Verordnungen

    Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung von Gemeindeorganen

    Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung des Vizebürgermeisters, Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sowie Mitglieder von Unterausschüssen

    Verordnung über das Halten von Hunden

    Verordnung über das Halten von Hunden

    Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

    Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 18.03.2024 wird gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet: Das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird für das Grundstück GST-NR. 2081, KG 92111 Klaus gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage erlassen.