Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet:
über Verkehrsbeschränkungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Kothmahd“
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet:
über Verkehrsbeschränkungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Säwiesen“
Gemäß § 43 Abs.1 lit.b Ziffer 2 StVO 1960 wird angeordnet: Lenker von Fahrzeugen auf der Straße Sattelberg haben beim Einfahren in die Treietstraße das Fahrzeug anzuhalten.