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Verordnungen

Verordnung über die Festsetzung der Dienstzeit im Gemeindeamt

Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung von Gemeindeorganen

Verordnung über die Festsetzung der Entschädigung des Vizebürgermeisters, Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sowie Mitglieder von Unterausschüssen

Verordnung über das Halten von Hunden

Verordnung über das Halten von Hunden

Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen 2025

Verordnung über Aushängen und Anschlagen von Druckwerken

Verordnung zum Schutze der öffentlich zugänglichn Erholungsflächen

Verordnung über den Monatsbezug des Bürgermeisters

Verordnung Beiträge Schülerbetreuung, Kindergarten und Kleinkinderbetreuung

Verordnung über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk

Verordnung Leistungsprämie

Verordnung Versorgungsbereich Gemeindewasserversorgungsanlage

Verordnung der Gemeindevertretung Klaus über eine Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus über das Mindestmaß der baulichen Nutzung

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Klaus vom 18.03.2024 wird gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, verordnet: Das Mindestmaß der baulichen Nutzung wird für das Grundstück GST-NR. 2081, KG 92111 Klaus gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage erlassen.