Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.
Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) und die Befreiung von der Ökostrompauschale wird ebenso über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Voraussetzung ist, dass die Antragsteller folgende Leistungen beziehen:
Pflegegeld
Pension
Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz
Studienbeihilfe
Mindestsicherung oder Ähnliches
Nähere Informationen zur Befreiung finden Sie auf der Webseite: