Verordnung
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet:
§1
Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße in der Zeit vom 13.4.2026 bis zum 8.5.2026 für die Dauer von ca. 1 Arbeitswoche im Bereich Grundstücksnummer 1836 halbseitig gesperrt.