Familienentlastung

    Caritas Familienhilfe

    Die Familienhilfe bietet Familien, deren Familienleben durch besondere Ereignisse aus der Balance geraten ist, fachlich qualifizierte Entlastung und umfassende Betreuung.

    Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen und entlasten Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und kurzfristig auch ältere Menschen, wenn keine andere Dienste zur Verfügung stehen.

    Die Familenhilfe ermöglicht Familien in schwierigen Situationen ein annähernd normales Familienleben in der gewohnten Umgebung und sorft für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.

    Weitere Informationen finden sie hier


    Kontakt
    Familienhilfe der Caritas Vorarlberg

    E-mail:
    familienhilfe@caritas.at
    Telefon:
    +43 5522 200 1049

    Familienwochen

    Das Jugend- und Familienreferat der Vorarlberger Landesregierung veranstaltet während der Sommerferien die Familienwochen im Jugendheim Lech-Stubenbach. Vor allem kinderreiche Familien, Familien mit Kleinkindern und Alleinerziehende können hier zu günstigen Preisen Urlaub machen. 

    An sieben Terminen können Familien bei vielseitigem und abwechslungsreichem Programm eine Woche gemeinsame Erholung genießen. Zur Entlastung der Eltern wird bei Bedarf eine hauseigene Kinderbetreuung angeboten. Hierbei kümmert sich geschultes Personal um Kinder zwischen 0 und 10 Jahren.


    Anmeldung und Kontakt

    Verwaltung:
    Beate Schuler

    Telefon:
    +43 664 73788582

    E-Mail:
    office@jugendheim-lech.at

    Jugendheim

    Telefon:
    +43 5583 2419

    Fax:
    +43 5583 24194

    Familienzuschuss

    T-Shirt, Face, Person, Photography, Portrait, Boy, Child, Male, Baby, Flower

    +435523625360Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt.


    Wer ist anspruchsberechtigt - ab wann:

    • das Kind den Hauptwohnsitz in Vorarlberg hat und die österr. Staatsangehörigkeit besitzt oder als gleichgestellt im Sinne des § 3 Abs. 1 des Mindestsicherungsgesetzes gilt,

    • das monatliche Familien-Nettoeinkommen nicht höher ist als die Einkommenshöchstgrenze

    • bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mindestens ein Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt.


    Weitere Informationen sowie Formulare als PDF oder Word-Dokumente erhalten Sie auf der Webseite der Vorarlberger Landesregierung.

    Zum Antragsformular digital


    Kontakt:

    Gemeinde Klaus
    Bürgerservice

    Telefon:
    +43 5523 62536-0

    E-Mail:
    gemeinde@klaus.at