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Bauen


Baurechtsverwaltung Vorderland

Die Baurechtsverwaltung ist für die Region Vorderland zuständig und hat ihren Sitz in Sulz. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu sorgen.

Aufgaben:

  • Durchführung von Verfahren in erster Instanz (Baubewilligungen, Bauanzeigen, …)

  • Durchführung von Schlussüberprüfungen

  • Bürgerberatung in Bau(rechts)angelegenheiten

  • Durchführung baupolizeilicher Überprüfungen

Kontakt
Baurechtsverwaltung Region Vorderland

Adresse:
Hummelstraße 9
6832 Sulz

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Bebauungsplan

Der Bebauungsplan legt fest, wie und in welchem Umfang auf den Bauflächen der Gemeinde gebaut werden darf. Er sorgt dafür, dass sich neue Gebäude harmonisch in das Ortsbild einfügen, Grünräume erhalten bleiben und sich Klaus nachhaltig weiterentwickelt. Gleichzeitig setzt er wichtige Impulse für Klimaschutz, Energieeffizienz, Mobilität und leistbares Wohnen.

Das Gemeindegebiet ist dazu in verschiedene Zonen gegliedert, die sich an der bestehenden Bebauung, der Topografie und den Entwicklungszielen orientieren. Für jede Zone gelten eigene Vorgaben, etwa zur Bauweise, Geschosszahl oder Nutzung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Innenentwicklung: Bestehende Flächen sollen besser genutzt, Nachverdichtung ermöglicht und wertvolle Grünräume geschützt werden. Auch Dachbegrünungen, versickerungsfähige Flächen und ökologische Bepflanzungen sind verbindlich geregelt.

Ein wichtiger Bestandteil des Bebauungsplans ist die Baugrundlagenbestimmung. Sie ist vor allem bei größeren Projekten oder in sensiblen Bereichen notwendig – etwa bei Bauvorhaben auf Grundstücken über 1.200 m², in Hanglagen oder bei Gebäuden mit besonderer ortsbildprägender Bedeutung. Ziel ist es, frühzeitig sicherzustellen, dass ein Bauprojekt mit dem Ortsbild, der Erschließung und den rechtlichen Vorgaben übereinstimmt. Erst auf Basis dieser Grundlagen kann anschließend eine Baubewilligung erteilt werden.

Wer ein Bauvorhaben plant oder sich über die Möglichkeiten auf einem Grundstück informieren möchte, kann die aktuellen Bebauungspläne, Verordnungen und Erläuterungen hier einsehen oder herunterladen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Baurechtsverwaltung Vorderland.


Flächenwidmungsplan

Im Flächenwidmungsplan wird jedem Grundstück der Gemeinde eine Nutzung zugeordnet.

Der Flächenwidmungsplan gibt u.a. Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht.

Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und Planungen des Landes und der Gemeinden.

Wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das räumliche Entwicklungskonzept.

Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen oder bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse geändert werden.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan beim Gemeindeamt einbringen.

Der Antrag muss die gewünschte Widmung und eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird dann dieser Änderungsvorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.

Auf telefonische oder schriftliche Anfrage sind Auszüge vom Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung und Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragssteuer bei der Abteilung Planung und Politik erhältlich.

Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes und öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und damit zusammenhängende dingliche Rechte eingetragen werden.

Solche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, beim Notar oder im Internet. Für Klaus zuständig ist das Bezirksgericht Feldkirch in der Churer Straße 13, 6800 Feldkirch, T +43 5522 3020.

Weitere Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragung, Grundbuchseinsicht, Aufbau eines Grundbuchsauszugs etc. sind im Amtshelfer Grundbuch zu finden.

Legalisator
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. Zuständig für die Gemeinde Klaus ist Legalisator (Gemeindesekretär) Zacharia Issa.

Grundverkehr
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger sind genehmigungspflichtig. Rechte an einem Grundstück dürfen im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission oder eine Bestätigung, dass keine Genehmigung benötigt wird (Negativbescheinigung), vorliegt.

Baugrundstücksbestätigung
Für den Erwerb einer Liegenschaft oder einer Wohnung auf einem als Baufläche gewidmetem Grundstück benötigt der Erwerber lediglich eine Baugrundstücksbestätigung für das Grundbuchsgericht (ausgenommen Nicht-EU-Bürger).

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Umlegungsplan

Zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten können bebaute oder unbebaute Grundstücke in der Weise neu (an)geordnet werden, dass sie nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltet werden können und erschließbare Grundstücke entstehen.

Dies wird häufig bei Bauerwartungsgebieten gemacht.

Diese Grundstücke haben oft eine Form und Größe, die für eine Bebauung nicht zweckmäßig ist (lange schmale Steifen).