Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren "GRATIS Verhütung" "Karfreitag für ALLE" "Polizei-kritischer Personalmangel" "Transparenz im Parlament" "Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl
Die digitale Amtstafel der Gemeinde Klaus informiert über Kundmachungen, Bekanntmachungen, Beschlüsse, amtliche Termine und wichtige Verlautbarungen.
Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet:
§1
Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße in der Zeit vom 13.4.2026 bis zum 8.5.2026 für die Dauer von ca. 1 Arbeitswoche im Bereich Grundstücksnummer 1836 halbseitig gesperrt.
Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn" wurde der Zeitraum vom
15. Aprils 2026 bis 10. Juni 2026 festgesetzt- innerhalb dieses Zeitraums haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich für das Volksbegehren eintragen zu lassen.
Für die Eintragung ist das von der Landeswahlbehörde bereitgestellte Eintragungsformular zu verwenden. Dieses steht auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde zum Download zur Verfügung.
Gemäß § 13 Abs. 2 Landes-Volksabstimmungsgesetz kann die Eintragung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden im Gemeindeamt jener Gemeinde erfolgen, in der die
stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Die für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden für das Volksbegehren sind wie
bestimmt:
Mo-Fr 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Do 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ausnahmen (geschlossen): Fr 01.05.26 Staatsfeiertag; Do 14.05.26 Christi Himmelfahrt; Fr 15. 05. 26; Do 04. 06.26 Fronleichnam; Fr 05. 06. 26
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet:
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum von 16.3.2026 bis 31.7.2026 die Gemeindestraße „Römerweg“ ab Kreuzungsbereich „Im Tobel“ bis Römerweg Hausnummer 38 für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird die Gemeindestraße „Im Tobel“ im Kreuzungsbereich zur Gemeindestraße „Römerweg“ im Zeitraum vom 16.3.2026 bis 31.7.2026 für die Dauer von maximal einer Woche halbseitig gesperrt
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird die Gemeindestraße „Riedle“ im Bereich der Gärtnerei Ludescher im Zeitraum vom 16.3.2026 bis 31.7.2026 für die Dauer von maximal einer Woche halbseitig gesperrt.
Änderungen oder neue Verordnungen der Gemeinde Klaus sind ab dem 01.07.2023 online im Rechtssystem (RIS) des Bundes kundgemacht und hier abrufbar.
Hier werden Sie zum Gesetzgebungs-Portal des Landes Vorarlberg weitergeleitet.