Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn" wurde der Zeitraum vom
15. Aprils 2026 bis 10. Juni 2026 festgesetzt- innerhalb dieses Zeitraums haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, sich für das Volksbegehren eintragen zu lassen.
Für die Eintragung ist das von der Landeswahlbehörde bereitgestellte Eintragungsformular zu verwenden. Dieses steht auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde zum Download zur Verfügung.
Gemäß § 13 Abs. 2 Landes-Volksabstimmungsgesetz kann die Eintragung während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden im Gemeindeamt jener Gemeinde erfolgen, in der die
stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat.
Die für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden für das Volksbegehren sind wie
bestimmt:
Mo-Fr 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mo 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Do 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ausnahmen (geschlossen): Fr 01.05.26 Staatsfeiertag; Do 14.05.26 Christi Himmelfahrt; Fr 15. 05. 26; Do 04. 06.26 Fronleichnam; Fr 05. 06. 26