Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 wird angeordnet:
§1
Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten wird die Gemeindestraße Riedstraße in der Zeit vom 13.4.2026 bis zum 8.5.2026 für die Dauer von ca. 1 Arbeitswoche im Bereich Grundstücksnummer 1836 halbseitig gesperrt.
Gemäß § 43 Abs.1 lit. b. Ziff. 2 StVO 1960 wird angeordnet:
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird im Zeitraum von 16.3.2026 bis 31.7.2026 die Gemeindestraße „Römerweg“ ab Kreuzungsbereich „Im Tobel“ bis Römerweg Hausnummer 38 für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Ausgenommen von dieser Straßensperre ist der Baustellenverkehr. Die Zufahrt zur Baustelle ist gestattet.
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird die Gemeindestraße „Im Tobel“ im Kreuzungsbereich zur Gemeindestraße „Römerweg“ im Zeitraum vom 16.3.2026 bis 31.7.2026 für die Dauer von maximal einer Woche halbseitig gesperrt
Aufgrund von Wasserleitungsarbeiten wird die Gemeindestraße „Riedle“ im Bereich der Gärtnerei Ludescher im Zeitraum vom 16.3.2026 bis 31.7.2026 für die Dauer von maximal einer Woche halbseitig gesperrt.